In den Teilnahmebedingungen findest du alles Wichtige zur Aktion „TRAU DICH - Stell JÜRGEN deinen Freunden vor“ der Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH. Die folgenden Voraussetzungen sind für eine erfolgreiche Neukundenwerbung und Prämienausschüttung (Geldprämie) zu beachten:
1. Der Gegenstand der Aktion „TRAU DICH - Stell JÜRGEN deinen Freunden vor“ ist die Werbung von Strom- und/oder Erdgas-Neukunden für die Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH durch Bestandskunden. Es können somit lediglich Strom- und/oder Erdgaskunden der Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH teilnehmen und Neukunden werben. Die Voraussetzung ist mindestens ein wirksames Vertragsverhältnis (Strom oder Erdgas) mit den Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH zum Zeitpunkt der Prämienausschüttung sowie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Geworbenen.
2. Als Neukunde gilt, wer erstmals oder nach einer Unterbrechung von mindestens sechs Monaten Strom und/oder Erdgas von den Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH bezieht.
3. Der werbende Bestandskunde bzw. der geworbene Neukunde muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben.
4. Die Eigenwerbung ist unzulässig. Sie können sich also nicht selbst als Neukunde der Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH werben.
5. Folgende Punkte müssen auf den geworbenen Neukunden zutreffen:
- hat einen „eigenen“ Strom- bzw. Erdgaszähler,
- die Lieferadresse liegt im Versorgungsgebiet Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH,
- wohnt nicht im gleichen Haushalt wie Sie als Werber,
- ist umgezogen oder wechselt neu zu den Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH,
- weist eine positive Bonität auf,
- hat zwischen dem 01.01.2024 und 31.12.2024 keine Zahlungsauffälligkeiten,
- entscheidet sich für einen Vertrag (Strom oder Erdgas) mit einer Mindestvertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten – egal ob Strom oder Erdgas.
6. Die Geldprämie ist in Höhe von einmalig 30 Euro je Produkt des geworbenen Neukunden. Voraussetzung für die Auswahl der Geldprämie ist stets das Vorliegen / die Erteilung eines SEPA- Lastschrift-Mandates (Einzugsermächtigung) für Ihre Energielieferung durch die Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH. Diese Bankverbindung wird auch für die Überweisung der Prämie herangezogen. Die Überweisung der Geldprämie ist grundsätzlich nur auf eine inländische Bankverbindung möglich.
7. Für die Prämienausschüttung werden nur wirksame Vertragsabschlüsse bis zum 15.04.2024 berücksichtigt. Der Lieferbeginn durch die Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH kann hierbei abweichen. Kommt ein Vertrag – gleich aus welchem Grund – nicht wirksam zustande, entfällt die Verpflichtung zur Prämienausschüttung.
8. Die Prämienausschüttung für den Bestandskunden erfolgt mit der Jahresendabrechnung 2024 (d.h. im Januar/ Februar 2025).